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Mitgliedschaft |
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Clubbedingungen
Eine Ausgabe der Clubkarten erfolgt nur durch den Vorstand oder dessen Vertreter. Die Clubmitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Clubantrages für die Dauer von 12 Monaten. Kündigt das Clubmitglied nicht sechs Wochen vor Ablauf von 12 Monaten, verlängert sich die Clubmitgliedschaft um eine weitere Laufzeit von einem Jahr. Der Jahres-Clubbeitrag wird jeweils zu Beginn der Laufzeit fällig. Diese Karte ist nicht übertragbar, nur gültig für ein Clubmitglied und kann bei Missbrauch einbehalten werden. Der Vorstand hat das Recht, den Eintritt in die Club-Räumlichkeiten zu verweigern, sollten hierfür Gründe vorliegen. Die Clubcard ist Eigentum des Gordons Raucherclub e.V. Wendl Dietrich Strasse11 in 80634 München, Tel.089 - 12027354, Fax 089 - 12710780, Diese Clubcard ist sorgfältig aufzubewahren. Diebstahl, Beschädigung oder Verlust ist dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Das Betreten der Club-Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für gesundheitliche Folgen oder Schäden durch das Rauchen in den Club-Räumlichkeiten kann das Clubmitglied oder deren Begleitpersonen den Verein nicht haftbar machen. Die Satzung des Vereins ist dem Clubmitglied bekannt und eine Abschrift befindet sich auf der Rückseite eines Antrages. Das Original des Antrages bleibt beim Verein. Einen Durchschlag bzw. die Kopie erhält das Clubmitglied.
Hinweis Alle persönlichen Daten der Clubanträge dienen ausschließlich für die Verwendung im Zusammenhang von Vereinsaktivitäten und werden nicht an Dritte weitergegeben. |
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